Gesetze
Normtext wird geladen …
(Fundstelle: BGBl. I 2009, 1249 - 1262) Abschnitt 1Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sindZeitrahmen in Monaten12341Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 1) während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 2) 3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 3) 4Umweltschutz (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären, Rechtsform und Aufbau des Ausbildungsbetriebes erläutern
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonende Energie- und Materialverwendung nutzen
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Abschnitt 2
1. bis 3. Ausbildungshalbjahr:
Zeitrahmen 1 Fertigen von Baugruppen
Zeitrahmen 2 Inbetriebnehmen Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sindZeitrahmen in Monaten12341Steuerungstechnik (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) 2 bis 42Heben und Bewegen von Lasten (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) 3Montieren, Demontieren, Inbetriebnehmen, Bedienen und Warten von Maschinen, Systemen und Anlagen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) 4Förderung (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7) 5Logistik und Transport (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nr. 8) 6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 5) 7Planen, Organisieren und Durchführen der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 6) 8Qualitätssicherung (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 7)
steuerungstechnische Unterlagen erstellen und auswerten
Steuerungstechnik der Pneumatik und Hydraulik anwenden
programmierbare Automatisierungssysteme auf Funktionsfähigkeit überprüfen
Lastaufnahme- und Lastanschlagmittel hinsichtlich ihrer Einsatzmöglichkeiten unterscheiden und auswählen
Hub- und Transporteinrichtungen auf Funktionsfähigkeit kontrollieren und einsetzen
beim manuellen Transport Einrichtungen und Hilfsmittel ergonomisch einsetzen und einen gesundheitsbewussten Bewegungsablauf beachten
Montage- und Demontagepläne erstellen und anwenden
Maschinen, Systeme und Anlagen unter Beachtung der betrieblichen Vorschriften in Betrieb nehmen und bedienen
Fördersysteme unterscheiden
betriebliche Ver- und Entsorgungseinrichtungen handhaben
Informationsquellen, insbesondere Dokumentationen, Handbücher, Fachberichte und Firmenunterlagen, recherchieren, Informationen auswerten
betriebliche Kommunikationsmittel nutzen
Betriebs- und Gebrauchsanleitungen, Montage- und Wartungspläne, Zeichnungen, Fließbilder und Schaltpläne anwenden
Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten
Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfordern, überprüfen, transportieren und bereitstellen
Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen
Aufgaben im Team planen und durchführen, Gespräche situationsgerecht und zielorientiert führen, kulturelle Identitäten berücksichtigen
unterschiedliche Lerntechniken anwenden
Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
betriebliches Qualitätsmanagementsystem anwenden
qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, insbesondere Zwischen- und Endergebnisse prüfen und beurteilen
Zeitrahmen 3 Hohlräume erstellen und erschließen Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sindZeitrahmen in Monaten12341Heben und Bewegen von Lasten (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) 4 bis 62Montieren, Demontieren, Inbetriebnehmen, Bedienen und Warten von Maschinen, Systemen und Anlagen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) 3Geologie und Gebirgsmechanik, Lagerstättenerschließung, Bergmännische Hohlräume (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) 4Logistik und Transport (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 8) 5Betriebliche und technische Kommunikation (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 5) 6Planen, Organisieren und Durchführen der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 6) 7Qualitätssicherung (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 7)
Hub- und Transporteinrichtungen auf Funktionsfähigkeit kontrollieren und einsetzen
beim manuellen Transport Einrichtungen und Hilfsmittel ergonomisch einsetzen und einen gesundheitsbewussten Bewegungsablauf beachten
Baugruppen und Bauteile funktionsgerecht montieren
Maschinen, Systeme und Anlagen unter Beachtung der betrieblichen Vorschriften in Betrieb nehmen und bedienen
Wartung zur Sicherung des Betriebsablaufes durchführen
geologischen Aufbau von Lagerstätten beschreiben
geologische Gegebenheiten durch Bohrungen erkunden
Druckverhältnisse im Gebirge beschreiben
Arten von Lagerstätten unterscheiden und den Aufschluss erklären
bei der Erstellung, Sicherung und Unterhaltung von Hohlräumen unter Berücksichtigung der geologischen Gegebenheiten mitwirken
die Vorschriften des vorbeugenden Explosionsschutzes anwenden
Transportmittel unterscheiden
Transport ausführen, Material unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften lagern
Betriebs- und Gebrauchsanleitungen, Montage- und Wartungspläne, Zeichnungen, Fließbilder und Schaltpläne anwenden
fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden
Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten
Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfordern, überprüfen, transportieren und bereitstellen
Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen
Aufgaben im Team planen und durchführen, Gespräche situationsgerecht und zielorientiert führen, kulturelle Identitäten berücksichtigen
im Arbeitsbereich zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, insbesondere Zwischen- und Endergebnisse prüfen und beurteilen
Zeitrahmen 4 Montieren, Demontieren und Transportieren Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sindZeitrahmen in Monaten12341Steuerungstechnik (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) 2Heben und Bewegen von Lasten (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) 3Montieren, Demontieren, Inbetriebnehmen, Bedienen und Warten von Maschinen, Systemen und Anlagen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) 4Logistik und Transport (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 8) 5Betriebliche und technische Kommunikation (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 5) 3 bis 56Planen, Organisieren und Durchführen der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 6) 7Qualitätssicherung (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 7)
Steuerungstechnik der Pneumatik und Hydraulik anwenden
Lastaufnahme- und Lastanschlagmittel hinsichtlich ihrer Einsatzmöglichkeiten unterscheiden und auswählen
Montage- und Demontagepläne erstellen und anwenden
Baugruppen und Bauteile funktionsgerecht montieren
Baugruppen, Systeme oder Anlagen demontieren und kennzeichnen
Baugruppen und Bauteile reinigen, pflegen und lagern
Maschinen, Systeme und Anlagen unter Beachtung der betrieblichen Vorschriften in Betrieb nehmen und bedienen
Wartung zur Sicherung des Betriebsablaufes durchführen
Transportmittel unterscheiden
Betriebsbereitschaft mechanischer, elektrischer, pneumatischer und hydraulischer Transportsysteme überprüfen, Sicherheitseinrichtungen kontrollieren
Transportmittel unter Beachtung der betrieblichen Vorschriften in und außer Betrieb nehmen
Transportwege herrichten und sichern
Transport ausführen, Material unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften lagern
Betriebsmittel für Sondertransporte unterscheiden und auswählen
Betriebsmittel für Sondertransporte be- und entladen, Sondertransport durchführen, Transportgut sichern
Informationsquellen, insbesondere Dokumentationen, Handbücher, Fachberichte und Firmenunterlagen, recherchieren, Informationen auswerten
betriebliche Kommunikationsmittel nutzen
IT-gestützte Kommunikationssysteme nutzen
Betriebs- und Gebrauchsanleitungen, Montage- und Wartungspläne, Zeichnungen, Fließbilder und Schaltpläne anwenden
Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten
Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfordern, überprüfen, transportieren und bereitstellen
Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen
Aufgaben im Team planen und durchführen, Gespräche situationsgerecht und zielorientiert führen, kulturelle Identitäten berücksichtigen
betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
Lösungsvarianten prüfen, darstellen und deren Wirtschaftlichkeit vergleichen
im Arbeitsbereich zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen
unterschiedliche Lerntechniken anwenden
Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
betriebliches Qualitätsmanagementsystem anwenden
Ziele, Aufgaben und Bedeutung qualitätssichernder Maßnahmen beachten
qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, insbesondere Zwischen- und Endergebnisse prüfen und beurteilen
Zeitrahmen 5 Anlagen, Maschinen und Systeme bedienen und warten Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sindZeitrahmen in Monaten12341Steuerungstechnik (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) 2Heben und Bewegen von Lasten (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) 3Montieren, Demontieren, Inbetriebnehmen, Bedienen und Warten von Maschinen, Systemen und Anlagen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) 2 bis 44Förderung (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7) 5Logistik und Transport (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 8) 6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 5) 7Planen, Organisieren und Durchführen der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 6) 8Qualitätssicherung (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 7)
Steuerungstechnik der Pneumatik und Hydraulik anwenden
programmierbare Automatisierungssysteme auf Funktionsfähigkeit überprüfen
Unregelmäßigkeiten am dynamischen Fahrverhalten erkennen und geeignete Maßnahmen einleiten
Baugruppen und Bauteile reinigen, pflegen und lagern
Maschinen, Systeme und Anlagen unter Beachtung der betrieblichen Vorschriften in Betrieb nehmen und bedienen
Wartung zur Sicherung des Betriebsablaufes durchführen
Fördersysteme unterscheiden
Betriebsbereitschaft mechanischer, elektrischer, pneumatischer und hydraulischer Fördersysteme überprüfen, Sicherheitseinrichtungen kontrollieren
Fördersysteme unter Beachtung der betrieblichen Vorschriften in und außer Betrieb nehmen
Fördersysteme im Einsatz überprüfen und bei Unregelmäßigkeiten geeignete Maßnahmen einleiten
betriebliche Ver- und Entsorgungseinrichtungen handhaben
Informationsquellen, insbesondere Dokumentationen, Handbücher, Fachberichte und Firmenunterlagen, recherchieren, Informationen auswerten
Betriebs- und Gebrauchsanleitungen, Montage- und Wartungspläne, Zeichnungen, Fließbilder und Schaltpläne anwenden
Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfordern, überprüfen, transportieren und bereitstellen
Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen
Aufgaben im Team planen und durchführen, Gespräche situationsgerecht und zielorientiert führen, kulturelle Identitäten berücksichtigen
betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
im Arbeitsbereich zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
unterschiedliche Lerntechniken anwenden
Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
betriebliches Qualitätsmanagementsystem anwenden
Ziele, Aufgaben und Bedeutung qualitätssichernder Maßnahmen beachten
qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, insbesondere Zwischen- und Endergebnisse prüfen und beurteilen
Betriebsstörungen systematisch bearbeiten
4. bis 6. Ausbildungshalbjahr:
Zeitrahmen 6 Rohstoffe gewinnen Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sindZeitrahmen in Monaten12341Steuerungstechnik (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) 5 bis 72Montieren, Demontieren, Inbetriebnehmen, Bedienen und Warten von Maschinen, Systemen und Anlagen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) 3Geologie und Gebirgs- mechanik, Lagerstättenerschließung, Bergmännische Hohlräume (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) 4Gewinnung und Deponierung (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6) 5Betriebliche und technische Kommunikation (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 5) 6Planen, Organisieren und Durchführen der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 6) 7Qualitätssicherung (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 7)
Steuerungstechnik der Pneumatik und Hydraulik anwenden
programmierbare Automatisierungssysteme auf Funktionsfähigkeit überprüfen
Baugruppen und Bauteile funktionsgerecht montieren
Maschinen, Systeme und Anlagen unter Beachtung der betrieblichen Vorschriften in Betrieb nehmen und bedienen
Wartung zur Sicherung des Betriebsablaufes durchführen
geologischen Aufbau von Lagerstätten beschreiben
geologische Gegebenheiten durch Bohrungen erkunden
Druckverhältnisse im Gebirge beschreiben
Arten von Lagerstätten unterscheiden und den Aufschluss erklären
Rohstoffe unter Berücksichtigung der Abbau- und Gewinnungsverfahren lösen, laden und abfördern
Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes im Gewinnungsbereich durchführen
im Abbau eingesetzte Fördereinrichtungen und Gewinnungsmaschinen anwenden und veränderten Betriebssituationen anpassen
Deponiestoffe beschreiben, Hohlräume für das Einbringen von Deponiematerial vorbereiten
Deponiematerial kontrollieren
Betriebsmittel für das Transportieren und Einbringen von Deponiematerial anwenden
IT-gestützte Kommunikationssysteme nutzen
Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten
Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfordern, überprüfen, transportieren und bereitstellen
Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen
Aufgaben im Team planen und durchführen, Gespräche situationsgerecht und zielorientiert führen, kulturelle Identitäten berücksichtigen
betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
im Arbeitsbereich zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, insbesondere Zwischen- und Endergebnisse prüfen und beurteilen
Abschnitt 3
Fachrichtung Tiefbautechnik
Zeitrahmen 7 Grubenbaue herstellen, unterhalten und verwahren Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sindZeitrahmen in Monaten12341Steuerungstechnik (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) 2Heben und Bewegen von Lasten (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) 3Montieren, Demontieren, Inbetriebnehmen, Bedienen und Warten von Maschinen, Systemen und Anlagen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) 4Geologie und Gebirgsmechanik, Lagerstättenerschließung, Bergmännische Hohlräume (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) 5Förderung (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7) 6Logistik und Transport (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 8) 7Bewetterungs- und Klimatechnik (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1) 6 bis 8 8Vortriebs- und Gewinnungstechnik (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3) 9Fahrung (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 4) 10Betriebliche und technische Kommunikation (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 5) 11Planen, Organisieren und Durchführen der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 6) 12Qualitätssicherung (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 7)
Steuerungstechnik der Pneumatik und Hydraulik anwenden
programmierbare Automatisierungssysteme auf Funktionsfähigkeit überprüfen
beim manuellen Transport Einrichtungen und Hilfsmittel ergonomisch einsetzen und einen gesundheitsbewussten Bewegungsablauf beachten
Baugruppen und Bauteile funktionsgerecht montieren
Baugruppen, Systeme oder Anlagen demontieren und kennzeichnen
Maschinen, Systeme und Anlagen unter Beachtung der betrieblichen Vorschriften in Betrieb nehmen und bedienen
Wartung zur Sicherung des Betriebsablaufes durchführen
bei der Erstellung, Sicherung und Unterhaltung von Hohlräumen unter Berücksichtigung der geologischen Gegebenheiten mitwirken
die Vorschriften des vorbeugenden Explosionsschutzes anwenden
Betriebsbereitschaft mechanischer, elektrischer, pneumatischer und hydraulischer Fördersysteme überprüfen, Sicherheitseinrichtungen kontrollieren
Fördersysteme unter Beachtung der betrieblichen Vorschriften in und außer Betrieb nehmen
Fördersysteme im Einsatz überprüfen und bei Unregelmäßigkeiten geeignete Maßnahmen einleiten
betriebliche Ver- und Entsorgungseinrichtungen handhaben
Transportmittel unter Beachtung der betrieblichen Vorschriften in und außer Betrieb nehmen
Transportwege herrichten und sichern
Transport ausführen, Material unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften lagern
Betriebsmittel für Sondertransporte unterscheiden und auswählen
Betriebsmittel für Sondertransporte be- und entladen, Sondertransport durchführen, Transportgut sichern
Wetterarten und Wirkungsweise der Grubenbewetterung erläutern
Einrichtungen und Betriebsmittel der Grubenbewetterung unterscheiden und auf Funktionsfähigkeit überprüfen
Bewetterungssysteme unterscheiden, Bauwerke zur Regelung und Führung von Wetterströmen ein- und ausbauen und in Stand halten
Wetterdaten bewerten
Aufbau und Wirkungsweise von Klimaanlagen beschreiben, Betriebswerte bewerten
Klimaanlagen einbauen und warten
Grubenbaue unter Berücksichtigung der geologischen Gegebenheiten herstellen und beherrschen
Grubenbaue durch Ausbau sichern
Grubenbaue funktional unterhalten
Grubenbaue verwahren
Fahrungssysteme unterscheiden
Betriebsbereitschaft von Fahrungssystemen überprüfen, Sicherheitseinrichtungen kontrollieren
Fahrungssysteme unter Beachtung der betrieblichen Vorschriften in Betrieb nehmen, benutzen und außer Betrieb nehmen
Fahrungssysteme im Einsatz überprüfen und bei Unregelmäßigkeiten geeignete Maßnahmen einleiten
betriebliche Kommunikationsmittel nutzen
IT-gestützte Kommunikationssysteme nutzen
Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten
Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfordern, überprüfen, transportieren und bereitstellen
Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen
Aufgaben im Team planen und durchführen, Gespräche situationsgerecht und zielorientiert führen, kulturelle Identitäten berücksichtigen
betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
im Arbeitsbereich zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, insbesondere Zwischen- und Endergebnisse prüfen und beurteilen
Betriebsstörungen systematisch bearbeiten
Zeitrahmen 8 Rohstoffe gewinnen und fördern Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sindZeitrahmen in Monaten12341Montieren, Demontieren, Inbetriebnehmen, Bedienen und Warten von Maschinen, Systemen und Anlagen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) 2Gewinnung und Deponierung (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6) 3Förderung (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7) 4Logistik und Transport (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 8) 5Bewetterungs- und Klimatechnik (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1) 6Versatz (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2) 4 bis 67Vortriebs- und Gewinnungstechnik (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3) 8Betriebliche und technische Kommunikation (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 5) 9Planen, Organisieren und Durchführen der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 6) 10Qualitätssicherung (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 7)
Baugruppen und Bauteile funktionsgerecht montieren
Baugruppen, Systeme oder Anlagen demontieren und kennzeichnen
Maschinen, Systeme und Anlagen unter Beachtung der betrieblichen Vorschriften in Betrieb nehmen und bedienen
Wartung zur Sicherung des Betriebsablaufes durchführen
Rohstoffe unter Berücksichtigung der Abbau- und Gewinnungsverfahren lösen, laden und abfördern
Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes im Gewinnungsbereich durchführen
im Abbau eingesetzte Fördereinrichtungen und Gewinnungsmaschinen anwenden und veränderten Betriebssituationen anpassen
Fördersysteme unter Beachtung der betrieblichen Vorschriften in und außer Betrieb nehmen
Fördersysteme im Einsatz überprüfen und bei Unregelmäßigkeiten geeignete Maßnahmen einleiten
betriebliche Ver- und Entsorgungseinrichtungen handhaben
Wetterarten und Wirkungsweise der Grubenbewetterung erläutern
Wetterdaten bewerten
Aufbau und Wirkungsweise von Klimaanlagen beschreiben, Betriebswerte bewerten
Klimaanlagen einbauen und warten
Versatzverfahren beschreiben, Grubenbaue für das Einbringen von Versatz vorbereiten
Betriebsmittel für das Fördern, Transportieren und Einbringen von Versatz anwenden
Versatz einbringen und kontrollieren
Grubenbaue durch Ausbau sichern
betriebliche Abbau- und Gewinnungsverfahren anwenden
betriebliche Kommunikationsmittel nutzen
IT-gestützte Kommunikationssysteme nutzen
fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden
Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten
Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfordern, überprüfen, transportieren und bereitstellen
Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen
Aufgaben im Team planen und durchführen, Gespräche situationsgerecht und zielorientiert führen, kulturelle Identitäten berücksichtigen
im Arbeitsbereich zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, insbesondere Zwischen- und Endergebnisse prüfen und beurteilen
Betriebsstörungen systematisch bearbeiten
Fachrichtung Tiefbohrtechnik
Zeitrahmen 9 Bohrlöcher herstellen, unterhalten und verwahren Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sindZeitrahmen in Monaten12341Steuerungstechnik (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) 2Heben und Bewegen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) 3Montieren, Demontieren, Inbetriebnehmen, Bedienen und Warten von Maschinen, Systemen und Anlagen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) 4Geologie und Gebirgsmechanik, Lagerstättenerschließung, Bergmännische Hohlräume (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) 5Gewinnung und Deponierung (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6) 6Förderung (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7) 7Bohrtechnische Ausrüstung (§ 3 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1) 8Bohrlochkonstruktion (§ 3 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2) 11 bis 139Bohrlochmessung (§ 3 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3) 10Zementierung (§ 3 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 4) 11Spülungstechnik (§ 3 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 5) 12Bohrregime (§ 3 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 6) 13Bohrlochkontrolle (§ 3 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 7) 14Betriebliche und technische Kommunikation (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 5) 15Planen, Organisieren und Durchführen der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 6) 16Qualitätssicherung (§ 3 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 7)
Steuerungstechnik der Pneumatik und Hydraulik anwenden
programmierbare Automatisierungssysteme auf Funktionsfähigkeit überprüfen
Lastaufnahme- und Lastanschlagmittel hinsichtlich ihrer Einsatzmöglichkeiten unterscheiden und auswählen
Hub- und Transporteinrichtungen auf Funktionsfähigkeit kontrollieren und einsetzen
Unregelmäßigkeiten am dynamischen Fahrverhalten erkennen und geeignete Maßnahmen einleiten
Baugruppen und Bauteile funktionsgerecht montieren
Maschinen, Systeme und Anlagen unter Beachtung der betrieblichen Vorschriften in Betrieb nehmen und bedienen
Wartung zur Sicherung des Betriebsablaufes durchführen
bei der Erstellung, Sicherung und Unterhaltung von Hohlräumen unter Berücksichtigung der geologischen Gegebenheiten mitwirken
die Vorschriften des vorbeugenden Explosionsschutzes anwenden
Rohstoffe unter Berücksichtigung der Abbau- und Gewinnungsverfahren lösen, laden und abfördern
Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes im Gewinnungsbereich durchführen
im Abbau eingesetzte Fördereinrichtungen und Gewinnungsmaschinen anwenden und veränderten Betriebssituationen anpassen
Betriebsbereitschaft mechanischer, elektrischer, pneumatischer und hydraulischer Fördersysteme überprüfen, Sicherheitseinrichtungen kontrollieren
Fördersysteme unter Beachtung der betrieblichen Vorschriften in und außer Betrieb nehmen
Fördersysteme im Einsatz überprüfen und bei Unregelmäßigkeiten geeignete Maßnahmen einleiten
Bohrgerüste nach Verwendungsart unterscheiden
Antriebsaggregate bedienen und warten
Pumpen bedienen und warten
Behältersysteme und Tankanlagen bedienen und warten
Anlagen der Mess-, Regel- und Sicherheitstechnik bedienen
Hohlräume unter Berücksichtigung der geologischen Gegebenheiten herstellen und beherrschen
Hohlräume durch Ausbau sichern
Elemente der Bohrlochkonstruktion für den Verbau vorbereiten
Druckstufen und Materialgüteanforderungen mittels vorgegebener Maße kontrollieren
Bauteile auf Vollständigkeit, Maßhaltigkeit und Beschaffenheit der Kontakt- und Dichtflächen überprüfen
Elemente der Bohrlochkonstruktion nach technologischen Vorgaben montieren
verbaute Elemente auf Funktionsfähigkeit kontrollieren
Fehler der Bohrlochkonstruktion erkennen und geeignete Maßnahmen zu deren Behebung einleiten
Hohlräume funktionsfähig erhalten
Hohlräume verwahren
Messverfahren nach Anwendungsarten unterscheiden
Durchführung der Messung unterstützen
Zementeigenschaften und die Verwendung von Zementen in der Bohrtechnik nach Anwendungsarten unterscheiden
Zementationsverfahren beschreiben
Durchführung der Zementation unterstützen
Aufgaben der Spülung beschreiben
Spülungsarten den Aufgaben zuordnen
Spülung nach Vorgaben bearbeiten
Spülung entsorgen
Spülungsparameter messen und dokumentieren
das Zusammenwirken von Gesteinseigenschaften und Gesteinszerstörung beschreiben
Zusammenwirken der Bohrparameter beschreiben, Bohrparameter nach Vorgaben umsetzen und dokumentieren
Bohr-, Fräs- und Fangwerkzeuge unterscheiden
Bohrgarnituren und Bohrstrangelemente nach Vorgaben zusammenstellen und ein- und ausbauen
Durchführung bohrtechnischer Sonderaufgaben unterstützen
Ausrüstungen zur Kontrolle von Bohrlöchern unterscheiden und bedienen
Anomalien im Bohrprozess, insbesondere Zuflüsse und Verluste, erkennen und beherrschen
Betriebs- und Gebrauchsanleitungen, Montage- und Wartungspläne, Zeichnungen, Fließbilder und Schaltpläne anwenden
fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden
Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten
Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfordern, überprüfen, transportieren und bereitstellen
Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen
Aufgaben im Team planen und durchführen, Gespräche situationsgerecht und zielorientiert führen, kulturelle Identitäten berücksichtigen
betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
Lösungsvarianten prüfen, darstellen und deren Wirtschaftlichkeit vergleichen
im Arbeitsbereich zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
unterschiedliche Lerntechniken anwenden
Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
betriebliches Qualitätsmanagementsystem anwenden
Ziele, Aufgaben und Bedeutung qualitätssichernder Maßnahmen beachten
qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, insbesondere Zwischen- und Endergebnisse prüfen und beurteilen
Betriebsstörungen systematisch bearbeiten